Rechtliches über Landschildkröten PDF Drucken E-Mail

Alle Landschildkröten unterstehen dem höchsten Schutzstatus und dürfen ohne behördliche Meldung nicht gehalten und verkauft werden.

Für sie gilt das Washingtoner Artenschutzgesetz, Anhang A (vom Aussterben bedrohte Arten).

Alle meine Nachzuchten werden daher von mir beim zuständigen Regierungspräsidium Stuttgart angemeldet, d.h. für jedes Tier wird eine EU-Bescheinigung mit Fotodokumentation erstellt und der Behörde zur Registrierung übersandt.

Keine Landschildkröte darf daher ohne gelbe EU-Bescheinigung mit zugehöriger Fotodokumentation abgegeben werden. Der Besitzwechsel wird der zuständigen Behörde mitgeteilt.

Bestandsveränderungen wie z.B. Tod eines Tieres müssen ebenfalls der Behörde gemeldet werden.