| Rechtliches über Landschildkröten |
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Alle Landschildkröten unterstehen dem höchsten Schutzstatus und dürfen ohne behördliche Meldung nicht gehalten und verkauft werden. Für sie gilt das Washingtoner Artenschutzgesetz, Anhang A (vom Aussterben bedrohte Arten). Alle meine Nachzuchten werden daher von mir beim zuständigen Regierungspräsidium Stuttgart angemeldet, d.h. für jedes Tier wird eine EU-Bescheinigung mit Fotodokumentation erstellt und der Behörde zur Registrierung übersandt. Keine Landschildkröte darf daher ohne gelbe EU-Bescheinigung mit zugehöriger Fotodokumentation abgegeben werden. Der Besitzwechsel wird der zuständigen Behörde mitgeteilt. Bestandsveränderungen wie z.B. Tod eines Tieres müssen ebenfalls der Behörde gemeldet werden.
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